Bitte bleiben Sie auf den öffentlichen Wegen!
Aus gegeben Anlass dürfen wir alle Freizeitsportler nochmals darauf hinweisen, das beim Radfahren, Laufen, Reiten oder auch beim Zu- und Abfahren auf unserem wunderschönen Gemeindehotter, ausschließlich die öffentlichen Wege benutzt werden.
Bei Übertretungen müssen Sie mit Anzeigen nach dem Bgld. Feldschutzgestz oder auch mit Schadenersatzforderungen rechnen!