Bitte bleiben Sie auf den öffentlichen Wegen!

Veröffentlicht am 02.11.2020
Aus gegeben Anlass dürfen wir alle Freizeitsportler nochmals darauf hinweisen, das beim Radfahren, Laufen, Reiten oder auch beim Zu- und Abfahren auf unserem wunderschönen Gemeindehotter, ausschließlich die öffentlichen Wege benutzt werden. Bei Übertretungen müssen Sie mit Anzeigen nach dem Bgld. Feldschutzgestz oder auch mit Schadenersatzforderungen rechnen!
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Mehrere Reiter auf einer Naturschutzfläche
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