10. Info Coronavirus, Covid-Schutzmaßnahmen-VO

Veröffentlicht am 02.11.2020
Ab heute (2.11.2020) gilt die neue COVID-Schutzmaßnahmenverordnung. Hier ein kurzer Überblick: Ausgangsbeschränkungen Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:

Ab heute gilt die neue COVID-Schutzmaßnahmenverordnung. Hier ein kurzer Überblick:


Ausgangsbeschränkungen

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:
 1) Berufliche Zwecke
 2) Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (tritt mit Ablauf des 12.11.20 außer Kraft)
 3) Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
 4) Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
 5) Körperliche und psychische Erholung

 

Öffentlicher Raum

Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten.

 

Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt!

 

Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr möglich.

 

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte).

 

Sport

Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen.

 

Kindergärten und Schulen

Kindergärten und Unterstufen bleiben geöffnet. Für 10 bis 14-jährige Schüler wird die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet.

 

Hochzeiten

Es ist möglich, am Standesamt zu heiraten. Hochzeitsfeiern sind untersagt.