Geflügel-Pest Info - Stallpflicht: Ab sofort !
Aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird zur Bekämpfung der Geflügelpest eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Bis auf weiters gilt
- Verbot von gemeinsamer Haltung von Enten und Gänsen mit anderen Geflügelarten
- Verbot der Freilandhaltung, außer das Geflügel ist durch Netze, Dächer o.ä. durch den Virusübertrag über Wildvögel geschützt bzw. Futter- und Wasserversorgung im Stall oder Unterstand, der keinen Zugang von Wildvögeln hat.
- Verbot von Wasserbecken im Freien
- Keine Versorgung von Geflügel mit Oberflächenwasser