Kampagne "Behalte die K.O.NTROLLE“

Veröffentlicht am 08.05.2024
Ob in der Bar, beim Festival oder auf dem Fest im Dorf: K.O. Tropfen werden auch im Burgenland zu einem immer größeren Problem.

Wie kann ich mich schützen:

  • Getränke nie unbeaufsichtigt stehen lassen!
  • Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.
  • Mit Freund*innen vereinbaren, dass man gegenseitig auf die Getränke aufpasst.
  • Wende dich bei plötzlich auftretenden Symptomen an eine Vertrauensperson oder an das (Bar-)Personal.
  • Rufe im Zweifelsfall die Rettung unter 144 oder die Polizei unter 133.

Wie machen sich K.O.-
Tropfen bemerkbar?

  • Wahrnehmungsstörungen
  • Schwindel
  • Taubheitsgefühl
  • Übelkeit
  • Willenlosigkeit
  • Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit
  • Erinnerungslücken bis hin zum Filmriss

Was kann ich tun, wenn ich
vermute, dass jemandem
K.O.-Tropfen verabreicht wurden?

  • Die betroffene Person nicht alleine lassen.
  • Vorsicht, wenn sich jemand anderes als besonders „hilfreich“ anbietet (z.B. wenn jemand die Person nach draußen begleiten oder nach Hause bringen will)
  • Sofort ein Krankenhaus aufsuchen und den K.O.-Tropfen Verdacht melden. Eine rasche Abnahme von Blut und Harn und die damit in Zusammenstehende Dokumentation ist sehr wichtig, denn K.O-Tropfen sind nur eine gewisse Zeit im Blut und Urin nachweisbar.
  • Bei Bewusstlosigkeit sofort Hilfe holen – rufe die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144. 
  • Alle Beobachtungen notieren – diese könnten später wichtig sein!