Förderungen
ORTSKERNFÖRDERUNG:
Mit Anfang des Jahres 2019 hat das Land Burgenland seine Richtlinien für die Wohnbauförderung geändert. Wenn man um Wohnbauförderung ansucht, kann man zusätzlich "Bodenverbrauchsparendes Bauen" unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
• Abbruch eines bestehenden Objektes und Neubau: gefördert werden 35% der Abbruchkosten, max. € 16.000-
• Schließen einer Baulücke (Bonusbetrag): € 70 pro m² Nutzfläche, max. € 12.600-
• Bonusbetrag wird auch zuerkannt, wenn 50% des Bestandes abgerissen werden
Wer im Zuge der Wohnbauförderung den Bonusbeitrag für "Bodenverbrauchsparendes Bauen“erhält, kann ab 01.01.2019 von der Gemeinde 100% dieses Betrages als einmalige Unterstützung, nicht rückzahlbar, beantragen.
Warum unterstützt die Gemeinde das Bauen im Ortskern?
Die Erschließung eines neuen Siedlungsgebietes kostet sehr viel Geld. Die Gemeinde muss vieles vor- und mitfinanzieren (Kanal, Wasserleitung, Straßenbau, seit Neuem auch die Stromversorgung). Neue Gemeindebauplätze, die wir an Leithaprodersdorfer vergeben, sind ebenfalls von der Gemeinde gefördert. Bauen im Dorfgebiet erspart der Gemeinde diese Kosten und verhindert das Aussterben des Ortskerns
ORTSKERNFÖRDERUNG für Gewerbebauten:
Die Gemeinde gewährt im defininerten Ortskern Gewerbebetrieben und Heurigenbesitzer (nach dem Buschenschankgesetz) für Neubau-, Zubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen eine Förderung in der Höhe von € 25 pro m² Nutzfläche. Als Maximalbetrag werden € 5.000 ausbezahlt. Förderbar sind nur Flächen auf denen Arbeit verrichtet wird, wie z.B. Küchen, Gaststätten, Werkstätten, Büros und dergleichen.
Förderung für Photovoltaikanlagen:
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Installation von Photovoltaikanlagen zu fördern. Derzeit bekommt man auch vom Land Burgenland eine Förderung für die Errichtung einer derartigen Anlage, zusätzlich zahlt die Gemeinde ab 1. November 2011 (Rechnungsdatum) pro kWp € 100.– dazu (bis maximal 5 kWp).
Mit dieser Förderung möchten wir einen Beitrag zur Stromerzeugung aus alternativen Energien leisten. Deutschland steigt aus der Atomstromerzeugung aus, kalorische Kraftwerke verschmutzen die Luft und verbrauchen Primärenergie (Erdöl, Erdgas, Kohle), Photovoltaik ist genauso wie Windenergie eine umweltfreundliche Möglichkeit Strom zu produzieren, beeinträchtigt aber nicht das Landschaftsbild.
Anträge sind samt Originalrechnung und Zahlungsnachweis an die Gemeinde zu richten.
Discotaxi:
Jugendliche im Alter von 15 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr können sich monatlich 9 Discotaxigutscheine vom Gemeindeamt holen und diese wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzen! Ein Gutschein hat einen Wert von € 3,- und ist bei allen regionalen Taxiunternehmen einlösbar!
E-Mobilität:
Das Land Burgenland gewährt € 750 beim Ankauf eines neuen Elektroauto als Unterstützung.
Seitens der Gemeinde Leithaprodersdorf werden zusätzlich 2/3 (momentan € 500) des jeweils gültigen Landesbetrages als Subvention ausbezahlt. Förderwerber müssen den Hauptwohnsitz in Leithaprodersdorf und die Unterstützung des Landes bereits erhalten haben.
Die Förderrichtlinien sowie der Antrag sind auf der Homepage des Landes Burgenland Online abrufbar.
Unterstützung für Wohnungen:
Die Gemeinde Leithaprodersdorf fördert den Erwerb von Wohnungen, die von einer dem Wohnungsgenossenschaftsgesetz unterliegenden Gesellschaft errichtet werden, mit einem Betrag von € 2.000,--.
Dabei gelten folgende Richtlinien:
I.
Gefördert wird der Kauf einer Wohnung, sofern zumindest eine/einer der Erwerber gebürtige/r Leithaprodersdorfer/in ist (Hauptwohnsitz der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt in Leithaprodersdorf gelegen), das 18. Lebensjahr vollendet hat und nach den Umständen des Einzelfalles glaubhaft darlegt, dass sie/er in der bezogenen Wohnung mindestens 10 Jahre bleiben will.
II.
Interessenten, die selbst bereits Eigentümer eines Wohnhauses oder eines zur Bebauung geeigneten Grundstückes sind, werden nach diesen Richtlinien nicht unterstützt.
III.
Bei Weitergabe der Wohnung innerhalb der unter Punkt II) angegebener Frist, ist die Förderung der Gemeinde mit Zinsen (jährlicher Verbraucherpreisindex) zurückzuzahlen. Die Unterstützung ist ebenfalls zurückzuerstatten, wenn der Wohnungsbesitzer einen Gemeindebauplatz erhält.
IV.
Die Auszahlung erfolgt nach Ansuchen an den Gemeindevorstand und mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes im geförderten Objekt.